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Unsere bewährte
hörgeräte-versorgung
Wie wir Ihre Hörgeräteversorgung garantiert erfolgreich durchführen, möchten wir Ihnen auf dieser Seite gerne transparent nachvollziehbar machen.
Zudem übernehmen die IV und AHV bei Erfüllung bestimmter Kriterien eventuell anfallende Mehrkosten für eine adäquate, einfache und zweckmässige Hörgeräteversorgung. Bei der Beantragung stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Unsere Dienstleistungen im Rahmen Ihrer Hörgeräteversorgung
Unsere 10 Punkte einer erfolgreichen Hörgeräteversorgung
1. Erstberatung und einleitende Maßnahmen
Audiometrische Messungen, Bedarfsanalyse, Otoskopie, Klassifizierung des Hörverlustes, anatomische Beurteilung der Concha und des äusseren Gehörganges in Bezug auf die geeignete Bauform, Empfehlung bestimmter Hörgerätemodelle, Aufzeigen der besonderen technischen Möglichkeiten der einzelnen Produkte, Preisinformation, Ohrabdrucknahme (sofern für die gewählte Hörgeräteversorgung notwendig), Besprechung des weitere Vorgehens, Anmeldung bei der zuständigen Sozialversicherung, Anmeldung bei dem zuständigen Expertenarzt – das alles können unsere Aufgaben im Rahmen Ihrer Erstberatung sein.
Unsere Erstberatung kann daher – aufgrund ihrer Komplexität – auf mehrere Termine verteilt erfolgen. Auch ist es zu empfehlen, gerade für die Erstversorgung den Bericht des Expertenarztes abzuwarten.
2. Nachbearbeitung ohne Ihre Anwesenheit
Qualitative Bewertung der Messergebnisse und der Anamnese, Anmeldung an die Sozialversicherung/ORL, Vorbereitung der Hörgeräte, Montage der CRT Hörer, Domes oder Ohrstücken, die Hörgeräte werden mit der Herstellersoftware zur Vorbereitung der Anpassung verbunden.
3. Erste Anpasssitzung
Die gewählte Ankopplung an den äusseren Gehörgang wird eingesetzt und angepasst. Es erfolgt die Feinjustierung gemäss Ihrer subjektiven Eindrücke sowie die Aktivierung von zusätzlichen Hörgerätekonfigurationen (VC, Programmtaste, Bluetooth Anbindung, TV Kombinationen etc.). Erklärt werden die Bedienung, das Einsetzen sowie die Reinigung. Abschliessend machen wir einen Termin für die Nachkontrolle.
4. Erste Nachkontrolle
Bei unserer Nachkontrolle werden im Wesentlichen die ersten Erfahrungen der veränderten akustischen Wahrnehmung besprochen – erste Erfolg oder auch Misserfolge, weitere Nachjustierungen, aber auch die Vertiefung der Bedienung und Reinigung. Gerne beantworten wir Ihre Fragen, kontrollieren noch einmal der Passform der akustischen Ankopplung und besprechen mit Ihnen den erreichten Tragekomfort.
5. Weitere mögliche Nachkontrollen
Es sind jederzeit weitere Nachkontrollen möglich. Sollte sich jedoch nicht zeitnah ein wirklich befriedigendes Hörerleben einstellen, fahren wir mit unserer VERGLEICHENDEN ANPASSUNG fort.
6. Vergleichende Hörgeräteanpassung
Unser Ziel ist grundsätzlich, für Sie eine Lösung zu finden, die Ihren persönlichen Wünschen am ehesten entspricht und nicht umgekehrt, Sie an das Hörsystem anzupassen. In Absprache mit Ihnen kann aus Kostengründen vorgängig der Test mit Hinter-dem-Ohr-Geräten und danach erst der individuelle Bau des gewünschten Im-Ohr-Gerätetyps erfolgen.
Wir unterbreiten Ihnen unter Berücksichtigung dieser Aspekte einen Versorgungsvorschläge – massgebend für die richtige Kaufentscheidung ist aber die ausführliche Ausprobe. Sie können unseren Vorschlag eingehend in Ihrem Alltag testen, um sich für die am besten für Ihre individuellen Anforderungen geeignete Lösung zu entscheiden – und das unverbindlich und ohne Kaufdruck!
Dieser Prozess dauert einige Wochen, jedoch variiert dies sehr individuell.
7. Abschlussmessungen und Schlussgespräch
Wir ermitteln messtechnisch die Verbesserung Ihres Hörens mittels dazu geeigneter Freifeld-Messung und deren Dokumentation. Wir erklären Ihnen in einem ausführlichen Gespräch das Reinigungsmaterial, Zubehör, eine mögliche Hörgeräteversicherung, eventuelle Probleme sowie unseren regelmässigen Hörgeräte-Service. Schliesslich erstellen wir die Abschlussunterlagen und bieten Ihnen gegebenenfalls Hilfe bei dem Sozialversicherungs-Formular „Rechnung Hörgeräteversorgung“.
8. regelmässige Nachsorge
Die Reinigung und Pflege Ihrer Hörlösung, regelmässige Hörmessungen sowie Nachjustierungen, sind bei uns im Kaufpreis inbegriffen. Vereinbaren Sie einfach den nächsten Service-Termin mit uns!
9. Garantie
Die Garantiedauer ist 24 Monate ab dem Anpassdatum der Hörgeräte. Grundbedingung ist die Einhaltung der empfohlenen Servicetermine alle 3 bis 4 Monate. Diese Termine sind im Kaufpreis enthalten, auch wenn sich im Laufe der Tragezeit zeigen sollte, dass eine engere Nachkontrolle nötig ist.
Von den Garantieleistungen ausgeschlossen sind: Unsachgemässe Behandlung und Schäden durch äussere Einflüsse.
10. Hausbetreuung
Abhängig von Ihrer individuellen Situation ist eine teilweise oder vollständige Betreuung zu Hause oder in einer Alterseinrichtung möglich. Wir können Ihnen die dazu nötige technische Ausstattung sowie notwendige berufliche Erfahrung bieten. Für uns sind dabei die Kommunikation mit Ihren Angehörigen, der jeweiligen Einrichtung, einem Beistand oder Vormund grosser Bedeutung.
Der Zeitbedarf der gesamten Hörgeräteversorgung inklusive der Nachsorgeleistungen während der anschliessenden Jahre beläuft sich im Durchschnitt auf 10 – 14 Stunden. Der Wert unserer Dienstleistungen beläuft sich monaural auf CHF 1125.- und binaural auf CHF 1950.-.
In der Basic-Stufe (mit eingeschränkten Serviceleistungen) beläuft sich dieser Wert monaural auf CHF 950.- und binaural auf CHF 1650.-.
Zudem übernehmen wir für Sie die Anmeldung bei einem spezialisierten HNO-Arzt.
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Zuschüsse der Sozialversicherungen:
Die IV bezahlt alle 6 Jahre CHF 1650.- für eine binaurale Versorgung, monaural CHF 840.-. Zudem werden Reparaturkosten übernommen und eine Pauschale an Batterien vergütet.
Die AHV bezahlt alle 5 Jahre CHF 1237.50 für eine binaurale Versorgung und CHF 630.- für eine monaurale Versorgung.
Es werden von der AHV-Stelle keine Reparatur- oder Batteriepauschalen gewährt.
SUVA/MV tragen binaural zwischen CHF 2175.50 und CHF 3200.85 und monaural zwischen CHF 1392.60 und CHF 2008.60 an einer Hörgeräteversorgung. Eine Batteriepauschale wird jährlich gewährt. Reparaturkosten werden vollumfänglich getragen.

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Härtefallregelung bei Ihrer Hörgeräteversorgung
Wir stehen Ihnen gerne zur Seite –
auch und gerade im Härtefall
Die Härtefallregelung greift bei Personen mit Hörminderung im Erwerbsalter und Anspruch auf eine Hörgeräte-Pauschalvergütung. Bei Erfüllung bestimmter audiologischer und sozialer Kriterien übernimmt die Invalidenversicherung die über dem Pauschalbetrag liegenden Mehrkosten für eine adäquate, einfache und zweckmässige Hörgeräteversorgung.
Nach einem entsprechenden Hörtest können wir Ihnen sagen, ob Ihr Gehör innerhalb der Messwerte liegt, die bei einer obligatorischen Gehöruntersuchung in einer ORL-Klinik erreicht werden müssen, um die audiologischen Kriterien für eine Anerkennung als Härtefall zu erfüllen.
Neben der Erfüllung dieses audiologischen Kriteriums bedarf es zur Beantragung noch einer von Ihnen eigenverfassten Begründung, des vollständig ausgefüllten Journals für den Antrag und zuletzt unserer ausführlichen und individuellen Beschreibung, warum eine durchschnittliche Hörgeräteversorgung für Sie nicht zielführend ist. Eine Zusage bedeutet für Sie schließlich die (eventuell nur teilweise) Übernahme der über dem Pauschalbetrag liegenden Kosten durch die IV.
Gerne betreuen wir Sie auf diesem Weg, um für Sie möglichst die volle Übernahme durch die IV zu erreichen. Wir betrachten es als fachliche Herausforderung, die tatsächlich bestmögliche Hörgeräteversorgung für Sie nicht von Ihrem Einkommen abhängig zu machen. Dafür nehmen wir auch jene Mehrarbeit in Kauf, welche die Härtefallregelung für Sie und uns bedeutet.




